Lockerungen zum 01.03.2023

Sehr geehrte Bewohnerinnen, Mitarbeiterinnen, Angehörige und Betreuer*innen
unserer Bewohnerinnen und Bewohner,

wie bereits durch die Medien angekündigt, treten zum 01.03.2023 weitere Lockerungen der Corona Schutzmaßnahmen in Kraft.

Für das Haus St. Franziskus gelten ab diesem Zeitpunkt somit folgende infektionsschutzrechtliche Vorgaben:

Die Testpflicht enfällt. Hier wird nun auf Eigenverantwortung gesetzt. Vor allem in Kontakt mit vulnerablen Gruppen (z.B. Bewohner in Pflegeeinrichtungen).

Bestehen bleibt allerdings noch die FFP2-Maskenpflicht für Besucher von vollstationären Einrichtungen.

So wie es aktuell bereits in Arztpraxen umgesetzt wurde, endet für unsere Mitarbeiter zum 01.03.2023 nun auch die Maskenpflicht.

Für Ihr verantwortungsvolles Mittragen aller von staatlicher Seite angeordneten Corona-Schutzmaßnahmen, bedanken wir uns an dieser Stelle recht herzlich.

Aber seien Sie versichert, falls weitere Änderungen eintreten, werden wir Sie umgehend darüber informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team des Hauses
St. Franziskus