FFP2-Maske wieder Pflicht

Um was unser Haus bereits die letzten Monate durchgehend gebeten hatte, ist nun seit einer Woche wieder Pflicht.

Die 17. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hält es seit 1.10.2022 fest:
Das Tragen einer FFP-2 Maske in unserer Einrichtung ist sowohl für Mitarbeiter-/innen, als auch für unsere Besucher-/innen in unserem Haus Pflicht.

Wir bitten umgehend darum, diese gesetzliche Vorgabe einzuhalten.

Vielen Dank.