Den Ernstfall gut vorbereiten – „Patientenverfügung in Extraklasse“

Die Vorteile der „neuen“ BVP (Behandlungen im Voraus planen) – Patientenverfügung gegenüber einer herkömmlichen Patientenverfügung (PV)

Alle Personen, die eine Patientenverfügung besitzen, haben sich um Ihre Vorsorge gekümmert und sind damit bereits einen guten Schritt in die richtige Richtung gegangen.

Mit dem Vorhandensein einer Patientenverfügung regeln Sie Ihre Wünsche, für den Zeitraum, in welchem Sie nicht mehr selbst bestimmen können, wie Sie versorgt werden möchten. Es ist die Aufgabe Ihres Vertreters, meist ein Angehöriger, darauf zu achten, dass Ihr Wille umgesetzt wird, wenn Sie selbst nicht mehr einwilligungsfähig sind. Bei den meisten auf dem Markt befindlichen Patientenverfügungen beziehen sich die Regelungen überwiegend auf das Endstadium einer unheilbaren Krankheit, den unmittelbaren Sterbeprozess, oder darauf, dass Sie dauerhaft eine Gehirnschädigung haben. Doch was ist in einer akuten Situation, oder wenn die Entscheidungsunfähigkeit nur ein vorübergehender Prozess ist? Wie sehen in einer solchen Situation Ihre Wünsche aus?

In der BVP-Patientenverfügung gibt es nicht nur für das Endstadium, sondern auch für einen Akutfall und den Fall der vorübergehenden, bzw. der „Einwilligungsunfähigkeit unklarer Dauer“, einen separaten, klar strukturierten Bogen. In den herkömmlichen Patientenverfügungen sind die letzten zwei Situationen nicht abgedeckt. Aber gerade in einer Senioreneinrichtung kommen akute Notfälle mit lebensbedrohlichen Krankheitsbildern sehr häufig vor. Die bekanntesten Erkrankungen sind z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Lungenentzündung. Aber auch ein Diabetes oder Knochenbrüche nach einem Sturz, hier meist Hüft- und Beckenfrakturen, können akut lebensgefährlich sein. Wie sehen Ihre Wünsche dann aus, wenn Sie z. B. an Demenz erkrankt sind und somit nicht mehr einwilligungsfähig sind?
Für akute Notfälle gibt es in der BVP-Patientenverfügung die „ÄNo“ – die Ärztliche Anordnung für den Notfall. Diese zeigt dem Pflegepersonal, dem Rettungs-dienst, dem Notarzt und weiteren an der Versorgung beteiligten Kräften bereits auf den ersten Blick, wie Sie versorgt werden möchten, bzw. welches Therapieziel Sie sich wünschen. Soll alles was medizinisch möglich ist für Sie getan werden, angefangen von einer Herz-Lungen-Wiederbelebung, Behandlung auf Intensivstation, Beatmung und weiteres? Wünschen Sie nur bestimmte Maßnahmen, oder möchten Sie nur palliativ und vor Ort versorgt werden und lehnen eine Behandlung im Krankenhaus oder nur die Intensivstation ab? Es gibt viel zu regeln!

Für Ihre Angehörige oder Ihre Vertrauensperson ist es oft eine sehr belastende Situation, zu entscheiden, wie eine Behandlung fortgeführt, oder ob diese abgebrochen werden soll. Je genauer Sie Ihre Wünsche festgehalten haben, desto einfacher kann eine Entscheidung getroffen werden.

Haben Sie Fragen zu Ihrer bestehenden Patientenverfügung oder interessieren Sie sich für die neue BVP-Patientenverfügung? Sprechen Sie mich einfach an, ich nehme mir gerne Zeit für Sie!

Ihre BVP-Gesprächsbegleitung
Jutta Kroth