ACHTUNG! Neuste Besuchsregelungen ab 16.11.2021

Und wieder gibt es ab heute, Dienstag, den 16.11.2021 neue Besuchsregelungen:

Das bedeutet:
Alle Besucher von Bewohnern unserer Einrichtung, benötigen einen negativen Testnachweis nach §3 Abs. 4. 

(Gültigkeit PCR-Test 48 Stunden, PoC-Antigentest 24 Stunden)

Dies gilt auch für „geimpfte- bzw. genesene“ Besucher.

Nur von offizieller Stelle bestätigte Testnachweise werden akzeptiert!

Durch die zusätzlichen Testungen sollen weitere Infektionen – auch bei Impfdurchbrüchen – erkannt und Ansteckungen verhindert werden.

Bitte halten Sie hierfür den entsprechenden Nachweis am Eingang bereit.

Zudem gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.